Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzungsbüro Maria Schmittroth

1. Geltungsbereich

(1)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, soweit keine anderen Verein-barungen schriftlich getroffen wurden. Sie werden durch die Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt und gelten auch für künftige Aufträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur bindend, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

2. Auftragserteilung

(1)
Die Übersetzungsaufträge werden vom Auftraggeber in schriftlicher oder elektronischer Form erteilt. Für unvollständig übermittelte Daten haften wir nicht.
(2)
Der Auftraggeber gibt die Zielsprache, das Fachgebiet, sowie besondere Terminologiewünsche an.
(3)
Nach seinem Ermessen kann er uns den Verwendungszweck der Übersetzung mitteilen. Dies ist dann von Vorteil, wenn die Übersetzung veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken ver-wendet werden soll. Unterläßt er dies, haften wir nicht für Schäden, die durch einen dafür ungeeigneten Text bzw. durch unzureichende Adaption entstehen und die eine wiederholte Veröffentlichung oder Werbung, eine Rufschä-digung oder einen Imageverlust des Unternehmens zur Folge haben.

3. Ausführung/Berufsgeheimnis

(1)
Die Übersetzung wird ordnungsgemäß und sorgfältig ausge-führt. Der Übersetzer ist verpflichtet, Stillschweigen über den Inhalt der Texte zu wahren, sowie über die Kenntnisse, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erworben hat.
(2)
Die Übersetzung kann auch von einer Drittperson durchge-führt werden. Der Auftragnehmer ist zur sorgfältigen Auswahl dieser Person verpflichtet. Die Zusammenarbeit mit Kollegen, die ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterlie-gen, stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

4. Preise

(1)
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Sätze sind in der aktuellen Preisliste ausgewiesen.
(2)
Alle Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehr-wertsteuer. Nur schriftliche Angebote nach Prüfung des Ausgangstextes sind bindend. Kostenvoranschläge sind unverbindliche Richtlinien, Berechnungsbasis ist der Umfang des Zieltextes.
(3)
Es fallen keine Mindestauftragssätze an. Bei umfangrei-chen Aufträgen kann eine An- oder Ratenzahlung, der fertiggestellten Textmenge entsprechend, verlangt werden.
(4)
Für den Basispreis sind der Schwierigkeitsgrad, die Sprachkombination und das Fachgebiet des Ausgangstextes maßgebend. Der Schwierigkeitsgrad wir vom Auftragnehmer festgelegt.
(5)
Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeits-grad die Vereinbarungen, die in der Auftragsbestätigung getroffen wurden oder wird ein früherer Abgabetermin angesetzt, wird der Übersetzer sein Honorar entsprechend höher ansetzen.
(6)
Die Erhebung von Nachts-, Eil- und Wochenendzuschlägen, sowie Vergütungen für notwendige zusätzliche Besprechun-gen oder Einweisungen durch den Auftraggeber behalten wir uns vor. Diese werden dem Auftraggeber in der Auftrags-bestätigung mitgeteilt.
(7)
Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen (Zeichen und Leerzeichen).

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungs- oder Versandformen der Übersetzung zu unterrichten (Druck, Datenträger, elektro-nische Datenübertragung, Erscheinungsbild der Überset-zung). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Druck-legung einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2)
Die für die Übersetzung notwendigen Informationen und Unterlagen werden dem Übersetzer vom Auftraggeber recht-zeitig zur Verfügung gestellt. Abkürzungen und Firmen- oder Branchenspezifische Bezeichnungen werden nur dann übersetzt, wenn der Auftraggeber die genaue Bedeutung mitgeteilt hat.
(3)
Wenn sich die genaue Bedeutung eines Begriffs nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, und fehlen diese, haftet der Übersetzer nicht für Fehler durch Verwendung sinngemäßer Ausdrücke.
(4)
Der Übersetzer haftet nicht für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben.

6. Produkthaftung/Mängelbeseitigung

(1)
Der Übersetzer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahr-lässigkeit. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseiti-gung sämtlicher Mängel in der Übersetzung. Der Auftrag-geber muß innerhalb einer angemessenen Frist auf den Mängel hinweisen. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
(2)
Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein, hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung. Weitergehende Forderungen und Schadensersatzansprüche sind ausge-schlossen. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des jeweiligen Auftrags.
(3)
Der Auftraggeber haftet für den Ursprung des Textes. Der Übersetzer ist frei von jeder Haftung wegen Verletzung des Urheberrechts oder geltender Ansprüche Dritter.
(4)
Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und uns können wir nicht einen absoluten Datenschutz gewährleisten, da nicht auszu-schließen ist, daß unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die Daten zugreifen können.

7. Lieferfristen/Rücktritt

(1)
Dem Auftraggeber genannte Lieferfristen sind voraussicht-liche Termine, die auf den Erfahrungswerten des Überset-zers basieren. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung nachweislich an den Auftraggeber abgeschickt wurde.
(2)
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, durch Netzwerk-, Server-, Übertragungsfehler und Viren, sowie für sonstige, von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zutreten.
(3)
Bei einer Datenfernübertragung ist der Auftraggeber für die Kontrolle der Vollständigkeit der übermittelten Daten zuständig. Schadensersatzansprüche wegen Unvollständig-keit können nicht anerkannt werden.
(4)
Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist nur im Falle eines groben Verschuldens unsererseits, bei unangemesse-ner schuldhafter Überschreitung der Lieferfristen und bei durch und zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungser-bringung möglich.

8. Versand, Übertragung

(1)
Der Versand oder eine elektronische Datenübertragung erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehler-hafte Übertragung oder Datenverlust, sowie für den Verlust oder Beschädigung beim nicht elektronischen Versand übernehmen wir keine Haftung.

9. Zahlungsbedingungen

(1)
Das Honorar des Auftragnehmers ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen werden Bank übliche Verzugszinsen berechnet.
(2)
Bei Privaten- und Kleinstaufträgen, sowie in begründeten Fällen erfolgt die Übergabe der Übersetzung nur gegen vorherige Zahlung des vollen Honorars. Eine quittierte Rechnung wird ausgestellt.

10. Eigentumsrecht

(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

(1)
Für den Auftrag und alle weiteren Geschäftsverbindungen gilt deutsches Recht. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Gemünden am Main, Deutschland.
(2)
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

© 2002  Email: maria@schmittroth.de