Die Stadt Rothenfels als fürstbischöflicher Amtsort und das Amt Rothenfels als Gebietsteil des Hochstifts Würzburg bestanden bis zur Säkularisation. Dann kam der große Umbruch, der zu gewaltigen territorialen Veränderungen führte. Unter dem Einfluß der Französischen Revolution und Napoleons erfolgte die Umgestaltung des politischen, verfassungsmäßigen und territorialen Gefüges Deutschlands. In vielen Bereichen erlebte die Bevölkerung eine Neuordnung des Landes, wobei auch zahlreiche aus dem Mittelalter herrührende Strukturen mit abgebaut wurden. Die Säkularisation, d.h. eigentlich die Mediatisierung der geistlichen Fürstentümer und Reichsabteien sowie die Aufhebung der nicht reichsunmittelbaren Klöster, traf den geistlichen Besitz. Die Mediatisierung fürstlicher und anderer reichsunmittelbarer Territorien als parallele Maßnahme im weltlichen Bereich kam hinzu. Auch das Hochstift Würzburg diente - ebenso wie andere geistliche Territorien dritten Staaten als Entschädigung für verlorengegangene linksrheinische Länder. Mit der Beseitigung der geistlichen Fürstentümer fand eine staatliche Organisationsform ihr Ende, erlosch ein Element der Reichsverfassung, dessen Wurzeln tief in das Mittelalter, bis in die Tage Ottos des Großen zurückreichten.
Wie sich die Länderneuverteilung praktisch vor Ort abspielte, ist weithin unbekannt. Es sollen deshalb etwas eingehender jene Ereignisse geschildert werden, die in den Jahren 1802/03 zum Übergang des ehedem würzburgischen Gebietes an das Haus Löwenstein-Wertheim führten.
Als eine fürstlich-löwensteinische Kommission im 25. November 1802 an verschiedenen Stellen in der Stadt Rothenfels das Besitzergreifungspatent von Fürst Constantin zu Löwenstein anschlug, war dies der Beginn eines Aktes, der sich über mehrere Wochen hinzog und der nach einer Reihe retardierender Momente schließlich das Amt Rothenfels - und damit natürlich auch die Stadt Rothenfels - an das fürstliche Haus Löwenstein-Wertheim brachte. Der unmittelbare Ausgangspunkt jenes Prozesses, dessen Komplexität und verwickelte Genese nicht vertieft werden sollen, ist freilich früher zu suchen. Er lag im Friedensschluß von Luneville zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich (9. Februar 1801), durch den letzteres das linke Rheinufer, das ihm bereits durch den Friedensschluß von Campo Formio 1797 abgetreten worden war, endgültig für sich sichern konnte. Die Entschädigung der Betroffenen war eine Aufgabe, die nun dem Reich in seiner Gesamtheit zukam. Die schon früher und verstärkt seit der Mitte des 18. Jahrhunderts diskutierten Pläne der Säkularisation geistlicher Fürstentümer und Reichsabteien sowie der Mediatisierung der Reichsstädte wurden damit wieder aktuell. Um die gewaltige Umgestaltung der territorialen Landkarte Deutschlands vorzubereiten und durchzuführen, wurde durch Reichsabschluß vom 2. Oktober 1801 eine sogenannte Reichsdeputation, d.h. ein Ausschuß von Gesandten der Reichsstände, eingesetzt, welche am 8. September 1802 den französisch-russischen Entschädigungsplan vom 3. Juni 1802 praktisch unverändert annahm und so das Zustandekommen des Reichsdeputations-hauptschlusses vom 25. Februar 1803 ermöglichte. Dieser, ein Reichsgesetz, bestimmte auf der Grundlage der Beschlüsse des Rastatter Kongresses (11. März und 4. April 1798) und des Friedens von Luneville in $ 14 für den Fürsten von Löwenstein: die zwei mainzischen Orte Wörth und Trennfurt, die würzburgischen Ämter Rothenfels und Homburg, die Propstei Holzkirchen, die würzburgischen Verwaltungen Widdern und Thalheim, die würzburgischen Einkünfte und Rechte in der Grafschaft Wertheim, jedoch unter der Klausel, das Amt Homburg und Propstei Holzkirchen Pfalzbaiern gegen eine Geldrente oder ein anderes Äquivalent nach Übereinkommen zu überlassen. Allerdings warteten die Fürsten, die Entschädigungen zu gewärtigen hatten, die Ratifikation vom 25. Februar 1803 gar nicht ab, sondern nahmen bereits im Herbst 1802 die säkularisierten Gebiete vorläufig in Besitz. So auch Kurpfalz-Baiern, das am 3. September 1802 die Stadt Würzburg einnahm. Die übrigen Teile des Hochstifts folgten; am 8. Oktober 1802 wurde das würzburgische Amt Rothenfels militärisch besetzt.
Der erste Versuch
Diese Tatsache der militärischen Okkupation des fürstbischöflichen Amtes Rothenfels durch Kurbaiern sollte sich für den Fürsten von Löwenstein-Wertheim als sehr lästig und hemmend erweisen, war damit doch die unproblematische Inbesitznahme des Gebietes unmöglich geworden. Das stellte sich sehr bald heraus, als das Haus Löwenstein-Wertheim einen ersten Anlauf zur »provisorischen« Besitzergreifung nahm, der indessen erfolglos blieb. Verfolgt man die Ereignisse etwas genauer, wird die Vertracktheit der Situation deutlich.
Am 18. November 1802 reisten der Regierungsrat Stolle und der Kabinettssekretär Duffing von Wertheim aus nach Rothenfels mit dem Auftrag, dort die Besitzergreifungspatente anzuschlagen. Als sie am Tor des Städtchens angekommen waren, wurden sie von einer baierischen Schildwache angehalten und von einem Unteroffizier, Sergeant Knoll, über den Grund ihrer Reise befragt. Nachdem dieser das Ziel des Besuches erkannt hatte, erklärte er, er werde als Ordonnanz bei der Kommission bleiben und diese möge sich zu einer Besprechung mit dem zuständigen Offizier in die Rothenfelser Amtskellerei begeben. Die Kommission stieg im Wirtshaus »Zum Goldenen Hirschen« ab und mußte dort zur Kenntnis nehmen, daß ihr nicht nur der Unteroffizier auf Schritt und Tritt folgte, sondern, daß sich ein weiterer kurpfalz-baierischer Soldat in voller miltiärischer Ausrüstung zunächst vor die Stubentür und anschließend unten an der Treppe postiert hatte. Das bedeutete Bewachung.
Bei dem Gang vom Hirschenwirtshaus zur Amtskellerei wurde die löwensteinisch-wertheimische Kommission regelrecht von baierischem Militär eskortiert. Der Unteroffizier ging voraus und den beiden Kommissären folgte hinten der zweite Soldat - allerdings ohne Gewehr - nach. In der Amtskellerei empfing der würzburgische Amtskeller Hannbaum die beiden Herren, geleitete sie in das Haus, wo auf dem Vorplatz der kommandierende Offizier, Oberleutnant Jolly vom Regiment Isenburg, hinzustieß. Die Herren versammelten sich anschließend in der Amtsstube. Es muß kein sehr freundlicher Empfang gewesen sein, denn weder der Amtskeller noch der Offizier warteten eine Erklärung der löwensteinisch-wertheimischen Beamten ab, sondern protestierten uno actu auf das heftigste gegen die geplante Besitzergreifung. Eindruck machte vor allen Dingen die Aussage des Offiziers, der klipp und klar erklärte, daß die Eskortierung durch die Soldaten eine militärische Maßnahme darstelle, die deswegen notwendig geworden sei, weil er die Anschlagung der Besitzergreifungspatente zu verhindern habe. Geschehe dies gleichwohl ohne sein Wissen, werde er sie wieder abnehmen lassen. Er habe auch den Befehl, dabei militärische Gewalt zu gebrauchen und sich mit seinen Soldaten gegen alles, was an Nachteiligem für den Kurfürsten eintrete, zu widersetzen.
Diese Ausführungen blieben nicht ohne Wirkung. Die löwensteinisch-wertheimischen Beamten erkannten sogleich den Ernst der Lage. Die Androhung militärischer Gewalt war in der Tat ernsthaft gemeint; und so beschied man sich mit einem flammenden Protest des Inhalts, daß man nur der Gewalt weiche und Hilfe sowohl in Regensburg als auch bei den Ministern der vermittelnden Mächte suchen werde. Unverrichteter Dinge mußte man sich zurückziehen. Kein glücklicher Auftakt also, dieser etwas vorschnelle und mangelhaft vorbereitete Versuch, vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch das Vorhaben, die Benediktinerabtei Neustadt am Main provisorisch in Besitz zu nehmen, mußte am 19. November 1802 scheitern.
Die nächsten Schritte
Inzwischen hatte sich die Lage insoferne geändert, als die Minister der hohen vermittelnden Mächte am 15. November 1802 eine Note an die Reichsdeputation erlassen hatten, in welcher festgelegt wurde, die Zivilbesitzergreifung acht Tage vor dem 1. Dezember 1802 vorzunehmen. Diese Note fand umgehend die Genehmigung der Reichsdeputation, so daß nunmehr der Fürst von Löwenstein-Wertheim glaubte, eine bessere Ausgangsbasis zu haben als vorher. Man handelte auch unverzüglich. Auf Spezialbefehl von Serenissimus erteilte die fürstlich-löwensteinische Regierung in Heubach am Dienstag, dem 23. November 1802, Regierungsrat Kahl und Archivrat Jagemann den Auftrag, am 24. und 25. November von dem an den Fürsten gefallenen Amte Rothenfels und der Abtei Neustadt den Zivilbesitz zu ergreifen. Die Regierung unterrichtete ferner sofort schriftlich per Expreßboten den Rothenfelser Amtskeller Hannbaum von der bevorstehenden Maßnahme. Sie fertigte ergänzend dazu - also ebenfalls am 23. November 1802 - eine genaue Instruktion aus, die in 14 Punkten detailliert alles enthielt, was die Kommissäre im einzelnen zu tun hatten, insbesondere wie die Besitzergreifung praktisch vollzogen werden sollte. Den Kommissären wurde eingeschärft, sich genau danach zu richten. Sie bekamen außerdem mündlich den Auftrag, bei der Abwicklung der Zivilbesitzergreifung einen kaiserlichen Notar und zwei Zeugen beizuziehen, wobei der Notar alle Vorgänge, die im öffentlichen Interesse waren, in ein legales Instrument bringen, d.h. protokollieren sollte. Der Wertheimer Regierungsadvokat und Notar Johann Christoph Todt wurde zu diesem Zweck ausgewählt. Er sollte sowohl als Notar wie als Aktuar fungieren.
Am Mittwoch, dem 24. November 1802, machte man sich auf die Reise nach Rothenfels. In Kredenbach verpflichtete Todt den Schultheiß Adam Endres und den Bürgermeister Michael Schrökh (Schreck) als Zeugen und dort traf man auch auf den von Rothenfels zurückkehrenden Expreßboten, welcher der Kommission das Protestschreiben des Amtskellers Hannbaum zeigte - was aber keinen sonderlichen Eindruck hinterließ. Man reiste weiter. Um 10 Uhr kamen die Herren in Rothenfels an und stiegen im Gasthof »Zum Goldenen Hirschen« ab. Die am Tore des Städtchens aufgestellte kurbaierische Schildwache hatte sie passieren lassen. Im Gasthof hielt man sich nur kurz auf und ging alsdann zur Amtskellerei. Dort empfing der Amtskeller Hannbaum die Kommission, wobei auffiel, daß sich auf dem Vorplatz mehrere Mann kurbaierischen Militärs mit Gewehr befanden. Keine günstigen Vorzeichen also. Im der Amtsstube, in die man sich sodann begab, hielten sich der schon erwähnte Oberleutnant Jolly, der Würzburger Zollverwalter Marx, der Spitalverwalter Brust und der Amtsschreiber Kohlmann auf. Nachdem man sich begrüßt und als die Kommission ihre Legitimation gezeigt hatte, eröffnete Regierungsrat Kahl den Anwesenden, daß nunmehr die Zivilbesitzergreifung erfolgen solle. Er erklärte Seine Hochfürstliche Durchlaucht, Fürst Constantin zu Löwenstein-Wertheim, als den nunmehrigen Landesherrn des Amtes Rothenfels und forderte die anwesenden Würzburger Beamten auf, in seine Dienste zu treten. Stürmischer Protest erhob sich dagegen. Amtskeller Hannbaum weigerte sich, der Aufforderung zu folgen, und verwies auf eine entsprechende Anordnung der Würzburger Landesregierung. Die übrigen würzburgischen Beamten stimmten dem zu. Solange sie noch nicht aus ihren bisherigen Pflichten entlassen seien, könnten sie sich nicht in neue begeben. Und Oberleutnanr. Jolly erklärte schließlich, er habe strikten Befehl, keinerlei Akte der Besitzergreifung geschehen zu lassen. Er kündigte unter Berufung auf sein Offizierswort für den Fall, daß die Kommissäre Besitzergreifungspatente anbringen oder sich die würzburgischen Beamten in löwensteinisch-wertheimische Pflichten begeben sollten, an, daß er mit militärischer Gewalt dagegen vorgehen werde. Die Standpunkte beider Seiten waren unvereinbar. Den Kommissären blieb also nichts anderes übrig, als die geplante Zivilbesitzergreifung erneut zu verschieben und sich auf einen geharnischten Protest zu beschränken. Sie hielten sich damit genau an ihre Instruktion, die eine solche Situation offenbar vorausgesehen und entsprechende Verhaltensweisen angeordnet hatte. Das Verhalten des kurbaierischen Offiziers hinderte aber offensichtlich die löwensteinischen Beamten nicht, im Laufe des Tages mit diesem nähere Bekanntschaft zu machen. Sie erhielten dabei von ihm die Zusicherung, daß er ihnen die Befehle seiner vorgesetzten Stelle unter der Hand mitteilen wolle.
Am Abend des nämlichen Tages ließ er die Kommission überraschend wissen, er habe nunmehr die Order, den löwensteinischen Schritten keine Maßnahmen entgegenzusetzen, gleichwohl aber auf seinem Rothenfelser Posten zu bleiben. Diese günstige Wendung der Dinge veranlaßte die löwensteinische Kommission zur Umdisposition. Man beschloß nun, die für den 25. November vorgesehene Reise zur Abtei Neustadt zu unterlassen, den Prälalen entsprechend zu unterrichten und dafür mit der Besitzergreifung in Rothenfels selbst den Anfang zu machen.
Am folgenden Tag also, dem 25. November, wurde der nächste Versuch gestartet, mit dem man die günstige Situation ausnützen wollte. Und, um das Ergebnis positiv formuliert gleich vorwegzunehmen, es gelang immerhin ein Teilerfolg. Wiederum erschien die Kommission in der Amtskellerei und traf dort den Amtskeller Hannbaum, der sich mannhaft gegen die geplante Maßnahme verwahrte, den Amtsaktuar Strauß und den kurbaierischen Oberleutnant Jolly. Trotz des Protestes des Amtskellers schlug man anschließend das fürstlich-löwensteinische Besitzergreifungspatent am Amtshaus (zweifach), am Rathaus, an der Kirche, in den beiden Wirtshäusern »Zum Goldenen Hirschen« und »Zum Anker« sowie an den drei Toren der Stadt an. Dies alles geschah angesichts vieler Zuschauer, die das Ganze mit großem Interesse verfolgten. Auch kurbaierisches Militär befand sich unter den Beobachtern. Störungen ergaben sich dabei nicht. Weitere Besitzergreifungsakte unterließ man an diesem Tag, weil Amtskeller Hannbaum nachdrücklich bat, entsprechende Weisungen aus Würzburg unter allen Umständen abzuwarten. Nebenbei bemerkt, erhielt Oberleutnant Jolly am Abend des selben Tages von seinem vorgesetzten Militärkommando in Würzburg einen Verweis dafür, daß er seine gestrige Order mißverstanden und die Patentanbringung zugelassen hatte. Dieser Verweis hatte Folgen. Als nämlich die löwensteinischen Kommissäre am 26. November darangingen, die Amtsregistratur, die herrschaftlichen Speicher und Fruchtböden sowie die Kassen unter löwensteinisches Siegel zu legen, scheiterte dies am militärischen Widerstand der kurbaierischen Soldaten. Man sah, daß es insoweit derzeit kein Weiterkommen gab, und beschloß deshalb als nächsten Schritt, den Ort Rothenfels zunächst einmal zu verlassen und das Kloster Neustadt in Besitz zu nehmen. Als dies geschehen war, erfuhren die löwensteinisch-wertheimischen Kommissäre, daß Oberleutnant Jolly den auf den Dörfern liegenden kurbaierischen Soldaten den schriftlichen Befehl erteilt hatte, sie sollten sich, falls löwensteinische Kommissäre in den Orten einträfen und zur Besitzergreifung Anstalten machten, solchen widersetzen, die Anbringung von entsprechenden Patenten nicht gestatten und schleunigst Rapport über alle derartigen Vorfälle machen. Die löwensteinischen Kommissäre blieben aber an jenem Tag, es war der 27. November, nicht untätig. Nach Rothenfels zurückgekehrt, erließen sie einen Spezialbefehl an alle Schultheißen, Ortsvorsteher und Zentschöffen, demzufolge diese sich am Dienstag, dem 30. November, im Rothenfelser Gasthaus »Zum Goldenen Hirschen« einzufinden hatten, um von der Kommission in löwensteinische Untertanen-, Zent- und Dienstpflichten genommen zu werden. Ein gleichlautender Spezialbefehl erging an den Forstmeister in Hafenlohr, die Floßmeister und den Revierjäger für Montag, den 29. November 1802. Sie sollten den Diensteid leisten. Indes, die Aufforderungen blieben Makulatur. Das Verhalten von Oberleutnant Jolly behagte den löwensteinischen Beamten überhaupt nicht, ging die Sache doch nicht voran. Kahl und Jagemann beeilten sich daher auch, dies ihrer Regierung mitzuteilen. Man sprach von kurbaierischen Gewalttätigkeiten und Anmaßungen.
Es gab aber darüber hinaus neue Ereignisse, welche die harte Linie Kurbaierns verdeutlichten: Am Vormittag des 28. Novembers ließ Oberleutnant Jolly durch ein in voller Rüstung umhermarschierendes Kommando von drei Mann die abgerissenen kurbaierischen Besitzergreifungspatente an verschiedenen Orten wieder anbringen. Ein neuerlicher Rückschlag also. Man hatte seitens der löwensteinischen Beamten im übrigen wenig Hoffnung auf einen baldigen Abzug der baierischen Truppen, waren diese doch am Vortag noch durch acht Mann aus Würzburg verstärkt worden. Ein weiteres Moment war dem Fortgang der Sache nicht dienlich: An das gesamte Dienerpersonal und an die Ortsvorstände war von Würzburg aus das Verbot ergangen, sich in löwensteinische Pflichten nehmen zu lassen. So mußten sich die löwensteinischen Beamten darauf beschränken, alle wichtigen Ereignisse aktenmäßig festzuhalten und über alles, was amtlich oder sonst geschah, verläßliche Erkundigungen einzuziehen. Freilich gab es daneben auch Gerüchte. So die Annahme, daß Oberleutnant Jolly einen versiegelten Befehl in Händen habe, den er an einem bestimmten Tag öffnen solle. Das gab Anlaß zu den verschiedensten Spekulationen. Die Kommission hatte im übrigen den Eindruck, daß die ungebetenen baierischen Soldaten das Amt Rothenfels nicht so schnell verlassen werden. Dieser Eindruck fand dadurch seine Bestätigung, daß am Abend des 1. Dezember 1802 die Nachricht eintraf, am folgenden Tag werde eine abermalige Verstärkung von dreizehn Mann kurbaierischer Truppen in Rothenfels einrücken. Der Rothenfelser Bürgermeister sei angewiesen worden, diese in der Stadt einzuquartieren. Als Begründung für die Mannschaftsverstärkung verlautete, man wolle die militärische Okkupation des Amtes mit größerem Nachdruck behaupten.
Aber es gab auch eine günstige Meldung: Am 2. Dezember erfuhren die löwensteinischen Kommissäre, daß die Entlassungspatente für die gesamte Dienerschaft von Würzburg aus eingegangen waren. Offensichtlich beflügelte diese Nachricht die löwensteinischen Beamten so sehr, daß sie weitere Schritte zur Besitzergreifung wagten. Obgleich Oberleutnant Jolly auf der Amtskellerei soeben noch erklärt hatte, seine Befehle seien nach wie vor dieselben und er werde jeden Versuch einer Versiegelung unterbinden, machte sich die Kommission - nachdem Jolly sich entfernt hatte - an die Arbeit. Sie versiegelte zuerst die in der Amtsstube befindliche Depositenkasse, dann die zwei Ausgänge der Amtsstube selbst sowie die außerhalb der Amtskellerei untergebrachte Amtsregistratur. Löwensteinische Siegel wurden ferner angelegt an der Kasse im Wohnhaus, einer weiteren im oberen Zimmer (des Amtskellers), sodann am herrschaftlichen Speicher im Schloß und schließlich an den beiden Scheunen im Amtskellerhof. Den Protest von Amtskeller Hannbaum ließ man unbeachtet. Am selben Tag (2. Dezember) erschien die Kommission bei Forstmeister Vollmuth in Hafenlohr und ließ den in seiner Wohnstube stehenden Schrank, in dem sich die Forstkasse und die Forstregistratur befanden, versiegeln. Sie erklärte dem Forstmeister weiter, daß man durch diesen Akt alle im Amt Rothenfels liegenden Waldungen, Forsten und Jagden im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht zu Löwenstein-Wertheim als dem nunmehrigen rechtmäßigen Landesherrn dieses Amtes in Zivilbesitz nehme. Schließlich begab man sich wieder nach Rothenfels und verfuhr in der Wohnung des Zollverwalters und Akziseinnehmers Marx in der nämlichen Weise: Die in einer Kommode seiner Wohnstube befindliche Kasse und die Registratur erhielten löwensteinische Siegel. Doch all der gutgemeinte Eifer war vergeblich: Bereits am folgenden Tag (3. Dezember) rissen kurbaierische Soldaten sämtliche löwensteinischen Siegel wieder ab. Oberleutnant Jolly hatte einen solchen Befehl erlassen, wobei er sich auf eine entsprechende Order seiner vorgesetzten Kommandostelle bezog. Von Wertheim aus sprach man den Kommissären Kahl und Jagemann Geduld zu. Man hoffe, so hieß es, daß Hilfe nicht lange ausbleiben werde. Geheimrat von Braun sei wiederholt nach München geschickt worden. Fr solle nun dort so lange bleiben, bis er eine bestimmte schriftliche Resolution vom Kurfürsten erhält. Außerdem werde die löwensteinische Sache noch in Regensburg und in Paris betrieben. Endlich mug es dann doch brechen ..., so lautete die hoffnungsvolle Zuversicht.
Der Durchbruch
Es dauerte in der Tat nur noch wenige Tage, bis der Durchbruch gelang. Mit großer Freude berichteten die Kommissäre Kahl und Jagemann am 6. Dezember 1802 Fürst Constantin zu Löwenstein, daß nunmehr jene Umstände, die bisher der löwensteinischen Zivilbesitzergreifung im Wege standen, insoweit beseitigt seien, als jetzt die Dienerschaft und die Ortsvorstände in löwensteinische Pflichten genommen werden könnten. Es war für die Kommission außerdem eine besondere Genugtuung, dem Fürsten den ersten in einigen schönen Fischen bestehenden Ertrag des Amtes Rothenfels übersenden zu können. Der Grund für diese Wendung lag darin, daß am Abend des 4. Dezember dem Amtskeller ein Dekret der kurfürstlich würzburgischen Regierung zugegangen war, in dem grünes Licht dafür gegeben wurde, daß sich die Beamten in fürstlich-löwensteinische Pflichten nehmen lassen könnten. Wie fügt sich diese Sinnesänderung in die gesamthistorische Entwicklung jener Tage ein Warum war bisher alles so zäh und zögerlich verlaufen
Am 22. November 1802 war von München aus die Besitzergreifungsproklamation ergangen, die dazu führte, daß Fürstbischof Georg Karl von Fechenbach sich am 27. November nach Schloß Werneck zurückzog, wo er am Tag darauf seine Abdankungsproklamation erließ. Am nächsten Tag, es war dies der 29. November 1802, fand dann in Würzburg die Zivilokkupation statt, wobei Kurbaiern den Grundsatz aufstellte, daß die Besitzergreifung sich auf den ganzen Komplex des vormaligen Hochstifts Würzburg erstreckte, eine Auffassung, die durch militärische Präsenz gesichert wurde. Das hieß aber, alle Stände, denen einzelne Gebiete zugeteilt waren, erhielten diese gewissermaßen aus der Hand des baierischen Kurfürsten. Das macht auch erklärlich, weshalb die löwensteinischen Kommissäre mit ihren diversen Versuchen bisher scheitern mußten. Kurbaiern war jedoch entschlossen, die Überweisung dieser Gebiete an die sich legitimierenden Kommissarien alsbald vorzunehmen. Das bereits zitierte Dekret vom 4. Dezember 1802 entsprach dieser Linie. Und so wurden am 6. Dezember Amtskeller Hannbaum, Amts- und Zollgegenschreiber Kohlmann, Forstmeister Vollmuth, Zollverwalter Marx, Spitalverwalter Brust und Amtsaktuar Strauß in der Amtskellerei durch Eid in löwensteinische Pflichten legali modo genommen. Die »Spitze« des Amtes Rothenfels, Geheimer Rat und Oberamtmann Friedrich Ferdinand Frhr. Lochner von und zu Hüttenbach, lag damals übrigens krank in Würzburg darnieder und konnte deshalb an der Vereidigung nicht teilnehmen. Am folgenden Tag ging es sogleich weiter: Dem Rothenfelser Bürgermeister Conrad Harth mit elf Ratsverwandten, dreizehn Schultheißen und vier Ortsvorstehern, vierzehn Zentschöffen aus der unter dem Rothenfelser Amtskeller, der zugleich Zentgraf war, stehenden Zent, dann dem Wildmeister Joseph Clarenz von Gestüt Lindenfurt, zwei Jägern, dem Floßmeister Andreas Mehling, Hafenlohr, mit einem Holzinstruktor und einem Holzmesser und schließlich dem Amt- und Zentdiener Conrad wurde der Dienst- und Untertaneneid abgenommen. Damit war jedenfalls der weitaus größte Teil des würzburgischen bzw. kurbaierischen Personals in löwensteinischen Diensten. Nur einige wenige fehlten noch. Am selben Tage nahm die Kommission auch den Wald für den neuen Landesherrn in Besitz. Sie begab sich zu diesem Zweck am Nachmittag in Begleitung von Forstmeister Vollmuth und Spitalverwalter Brust auch einNotar und zwei Zeugen waren dabei über Hafenlohr und Windheim zu dem zum Hafenlohrer Revier gehörigen und hinter Windheim beginnen- den sog. Lohrberg. Die Gruppe ging einige hundert Meter in den Wald hinein. Dort erklärte einer der löwensteinischen Kommissäre laut, daß er hiermit sämtliche ehedem fürstbischöflich-würzburgischen, zum Rothenfelser Amt gehörigen Waldungen, die forsteiliche Hoheit und Gerichtsbarkeit über diese und über alle im Amt liegenden Privatwaldungen sowie die Jagd in dem Umfange, wie sie bisher dem Hochstift Würzburg zugestanden habe, für Seine Hochfürstliche Durchlaucht zu Löwenstein feierlich in Besitz nehme. Als augenscheinlichen Beweis dieses Aktes fällten die Kommissäre eigenhändig einen einige Zoll dicken Buchenstamm und gaben zweimal mit einer Jadgflinte einen Schuß ab. Das Kommissionspersonal feuerte anschließend noch mehrmals Schüsse in den Wald, so war es in ihrer Instruktion vorgeschrieben. Gewiß bestärkte diese Aktion bei den löwensteinischen Beamten die Zuversicht, die Angelegenheit im Sinne des Fürsten nun zügig voranbringen zu können. Und man blieb weiterhin am Ball.
Die Inpflichtnahmen für den neuen Landesherrn nahmen ihren Fortgang. Am 9. Dezember versprachen Stadtpfarrer Reuscher sowie fünf weitere Pfarrer und ein Kaplan, außerdem zwei Klostergeistliche aus Neustadt am Main, die Pfarrdienste in Neustadt und Erlach bzw. Sendelbach versahen, Gehorsam gegenüber dem Fürsten zu Löwenstein. Die Abnahme der sog. Handtreue wurde allerdings auf Bitten der Geistlichkeit verschoben, bis eine Weisung des Würzburger Bischofs eintraf. Die Geistlichen sagten aber zu, vom kommenden Sonntag an den neuen Landesherrn mit seinem Namen in das allgemeine Kirchengebet aufzunehmen. Und auch einige weltliche Bediente, wie der Revierjäger von Greußenheim, der Chausseeinspektor von Esselbach und ein Amtsbote leisteten an diesem Tag noch den Diensteid. Nun endlich, nachdem die Kommission den wichtigsten Teil ihrer Aufgaben in Rothenfels zu Ende geführt hatte, konnte man sich der Abtei Neustadt zuwenden. Die von baierischer Seite bisher in den Weg gelegten Hindernisse waren inzwischen glücklich behoben.
Mit neuem Mut und frischem Elan rüstete man sich zum Aufbruch, da traf die Kommissäre noch eine unangenehme Überraschung. Bei ihrer Abreise von Rothenfels präsentierte der Wirt des Gasthauses »Zum Goldenen Hirschen« den Herren Kahl und Jagemann sowie dem Aktuar neben einer Rechnung für deren eigene Person noch eine weitere Rechnung, die lebensnah nachvollziehen läßt, was sich in jenen Tagen in Rothenfels abspielte. Sie betraf jene ganz gewaltigen Zechkosten, welche die mitgenommenen beiden Zeugen, der Kutscher und weitere Personen verursacht hatten. Die Kommissäre bezahlten die Rechnung nicht, sondern legten sie mit einem Bericht ihrer Regierung vor. Die große Entrüstung, die sie über die Angelegenheit verspürten, ist dabei deutlich nachzufühlen. Die genannten Personen hatten nämlich nicht nur täglich eine ganz unerhörte Menge Weins versoffen, sie hatten sich auch erlaubt, ankommende und abgehende Boten, Amtsdiener, Jäger und andere Personen auf Rechnung der Kommission zum Essen und Trinken einzuladen. Mit Befremden wiesen Kahl und Jagemann auf diese schändliche Sauferey auf herrschaftliche Rechnung hin, hatten sie doch namentlich dem Schultheißen von Kredenbach nachdrücklich aufgegeben, dcig er gute Ordnung halten und nicht zuviel aufgehen lassen sollte. Das war offensichtlich in den Wind gesprochen. Die Kommissäre sahen allerdings auch einige Schuld bei dem Wirt selbst, den sie als sehr unvorsichtig bezeichneten, weil er ohne jede Rückfrage alleLeute, die bei der Kommission zu tun hatten, verköstigt und mit Wein überladen hatte. Nach ihrer Meinung war es eigentlich unmöglich, daß täglichso viel Wein getrunken worden war; sie schlossen nicht aus, daß eine größere Menge Weins verrechnet als verbraucht wurde. Der Unmut der Kommissäre über den Vorfall wird auch daraus verständlich, daß sie selbst sich sparsam verhielten. So schickten sie, um Kosten zu sparen, den Bürgermeister von Kredenbach bereits Anfang Dezember 1802 und den dortigen Schultheißen am 7. Dezember 1802 wieder nach Hause. Die Kredenbacher Wagen und Pferde fuhren am 11. Dezember - nach der Ankunft in der Abtei Neustadt - zurück, und man bediente sich von nun an der Klosterpferde. Kahl und Jagemann nahmen sich auch den Wirt des Gasthauses vor, um herauszubekommen, auf wessen Geheiß so viel Wein bestellt und von wem er getrunken wurde. Die Einlassung des Wirtes ist aufschlußreich. Er sagte, der Wein sei zum Teil von den beiden Zeugen und dem Kutscher, niemals aber von den Bedienten bestellt worden. Zum anderen Teil sei es in den Gasthäusern aber üblich, daß - sobald eine Flasche leer wäre - der Wirt diese auch ungerufen wieder nachfülle. Auch dies habe er, seine Frau und sein Sohn getan. Geschickt wies der Wirt auch noch auf die Tatsache hin, daß es bei all der Freude über die neue Landesherrschaft im Städtchen Rothenfels anfangs dennoch nur ein Teil der Einwohner gewagt habe, diese Freude auch öffentlich an den Tag zu legen. Diese seien dann den ganzen Tag und die halbe Nacht in sein Wirtshaus gekommen, um von den Domestiken der Kommission zu erfahren, wie die löwensteinische Sache denn stehe. Bei der Gelegenheit hätten sie die beiden Zeugen, den Kutscher und die Bediensteten mit Wein bewirtet und seien im Gegenzug von diesen mit Wein tractiert worden. Häufig hätten dann alle Anwesenden die Gesundheit der ganzen Fürstlichen Familie, der Mitglieder der Fürstlichen Regierung und der Hofkammer sowie der Kommissäre selbst hochleben lassen. Unter solchen Umständen habe er sich auf keinen Fall weigern können, den erforderlichen Wein herauszugeben. Diese Freudensbezeugungen, in die er übrigens von ganzem Herzen eingestimmt habe, hätten freilich auch bedauerlicherweise dazu geführt, daß er von allen baierisch gesinnten Dienern und Mitbürgern angefeindet wurde. Der Wirt gab schließlich noch zu, daß er und seine Familie bisweilen auch ein Glas mitgetrunken hatten, und erklärte sich bereit, den Betrag für 10 bis 12 Maß Wein von der Rechnung abziehen zu wollen. Bezüglich der übrigen Summe jedoch, die auch noch die Pferdefourage umfasse, bat er um baldige Begleichung. Es blieb immer noch der respektable Betrag von 239 Gulden und 50 Kreuzern übrig. Die löwensteinische Regierung machte gute Miene zum bösen Spiel und wies die Fürstliche Hauptkasse am 5. Januar 1803 an, die erbetene Auszahlung vorzunehmen.
Während dieser Zeit stand selbstverständlich immer noch kurbaierisches Militär in dem für den Fürsten zu Löwenstein-Wertheim vorgesehenen Gebiet. Doch auch hier deutete sich der Umschwung an. Minister Frhr. von Hompesch kündigte von Würzburg aus am 21. Dezember 1802 dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim an, daß sich das kurbaierische Militär aus jenen Entschädigungsgebieten, welche Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht vom Fürstentum Würzburg zugekommen seien - außer dort, wo ihm die Landeshoheit gebühre - nun zurückziehen werde. Es geschehe dies, so hieß es weiter, in dem Vertrauen, daß der Fürst von Löwenstein-Wertheim sich bereit finde, alle Verhältnisse, welche von beiden Seiten noch zu erörtern seien, demnächst gütlich zu berichtigen. Für diesen Zweck sollten löwensteinische Kommissäre unverzüglich nach Würzburg beordert werden und außerdem müßten alle Gefälle, die bis zum 1. Dezember 1802 zugunsten Kurbaierns hätten eingehen sollen, noch beigetrieben und in Würzburg abgeliefert werden. Die Antwort von Fürst Constantin erging vergleichsweise spät. Am 9. Januar 1803 teilte er Minister Frhr. von Hompesch sein Einverständnis bezüglich des Verfahrens mit und ernannte den Geheimen Rat und Regierungspräsidenten Johann Philipp von Hinckeldey sowie den Geistlichen Regierungsrat Carl Dumor zu seinen Bevollmächtigten, die den Auftrag hatten, in Würzburg die Verhandlungen aufzunehmen.
Das Amt Rothenfels war inzwischen von kurbaierischem Militär geräumt. Am 25. Dezember 1802 marschierte der kurbaierische Oberleutnant Jolly mit seinem gesamten Kommando, das zu diesem Zeitpunkt aus 29 Mann bestand, nach Würzburg ab und verfügte sich wieder zu seinem Regiment. Lediglich im Orte Greußenheim blieben noch ein Unteroffizier und zwei oder drei Gemeine als Besatzung. Dort zogen sie erst am 3. Februar 1803 ab. Das Amt Rothenfels war damit vom 8. Oktober 1802 bis 25. Dezember 1802 kurbaierisch besetzt. Das Land hatte die Soldaten zu ernähren. Man weiß, was dieses kurbaierische Intermezzo im Amte Rothenfels gekostet hat: 1.402 Gulden und 38 Kreuzer.