Ein Vertrag zwischen dem Hochstift und den Grafen von Wertheim im Jahre 1505, durch den Leibeigene in beiden Territorien ausgetauscht wurden, ergänzte die schwierigen Einlösungsgeschäfte und schuf eine verhältnismäßig geschlossenes Gebiet"'. Ein Jahr danach wurde von wittelsbachischer Seite plötzlich das Wiederlösungsrecht der Pfalzgrafen, das in den jeweiligen Verpfändungsverträgen vorbehalten war, ins Spiel gebracht. Es ging um die Wiederlösung von Rothenfels, Gemünden, Lauda und Jagstberg, allein Friedrich II., Pfalzgraf bei Rhein, der Vormund der Pfalzgrafen Ott Heinrich und Philipp, verzichtete 1506 wegen des Beistandes, den ihnen das Hochstift Würzburg während des Landshuter Erbfolgekrieges geleistet hatte, auf die Wahrnehmung dieses Rechts'". Die Sache war jedoch noch nicht ausgestanden. Herzog Wilhelm IV. von Baiern machte 1519 das Wiedereinlösungsrecht für Lauda, Jagstberg und Rothenfels erneut geltend. Bischof Konrad III. von Thüngen zog mit einer Streitmacht nach Bütthard, doch der Herzog wich dem Kampf aus'". Er klagte vielmehr vor dem Schwäbischen Bund, während der Bischof sich an das Reichskammergericht wandte, das den Streit aber nicht entschied . Damit blieben Schloß, Stadt und Amt Rothenfels nunmehr bis zum Ende des Alten Reiches beim Hochstift Würzburg. Überraschenderweise machten die Wittelsbacher 1804 nochmals Ansprüche auf Rothenfels geltend, freilich ohne Erfolg'".
Das bedeutete jedoch nicht, daß es nun überhaupt nicht mehr zu Geldaufnahmen bzw. Verpfändungen kam. Zeiten besonderer finanzieller Anspannungen gab es immer wieder. Der Markgräfler Krieg (1551 - 1554) beispielsweise stellte das Hochstift vor enorme finanzielle Probleme. Die Kosten, die Würzburg zu tragen hatte, werden auf 2 bis 3 Millionen Gulden beziffert'". Fürstbischof Melchior Zobel von Giebelstadt (1544 - 1558) suchte daher auch im Rothenfelser Bereich nach Geldquellen, die er heranziehen konnte. 1553 nahm er von allen Orten des Amtes Rothenfels insgesamt 1.000 Gulden auf, wofür er jährlich 50 Gulden Zins zusagte. Die Stadt Rothenfels leistete bei dieser Gemeinschaftsaktion den Betrag von 60 Gulden, Bergrothenfels gab 36 Gulden, Windheim 33 Gulden und Zimmern 30 Gulden. Am Martinstag des Jahres 1553 wurde das Geld bar übergeben'". An Pfingsten 1554 verschrieb er Hans Walhart zu Neustadt am Main und seiner Ehefrau Maria, die ihm 8.000 Gulden geliehen hatten, eine jährliche Zinsforderung von 400 Gulden aus den Zinsen, Gülten, Gefällen und Nutzungen von Schloß, Stadt und Amt Rothenfels"". Am Pfingstmontag 1554 unterrichtete der Fürstbischof die Schultheißen, Bürgermeister und Bewohner des Amtes Rothenfels von der Verpfändung'".
Aus jenem Jahr, in dem die Grumbachschen Händel ihr Ende finden sollten (1567), ist eine weitere Verpfändung bekannt. Walburg von Wirsberg und ihre Schwester Kunigunde, beide geborene von Wichsenstein, leihen Fürstbischof Friedrich von Wirsberg (1558 1573) gegen Hingabe bestimmter Nutzungen in Karbach den Betrag von 3.000 Gulden'". Und Conrad von Bemelberg zu Schelcklingen, Vogt zu Plundtnitz und Sonnaberg, streckte 12.000 Gulden gegen Verpfändung etlicher Nvtzungen und Gefell Inn Innverleipten dörffern Im Ampt Rottenfels 1568 vor.Eine Bereinigung dieser Pfandlage führte Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573 - 1617) herbei, der Schulden in Höhe von 14.000 Gulden ablöste. Dabei bleibt es unklar, aus welchen Einzelbeträgen sich die Summe zusammensetzte. Er investierte ferner in den (Wieder)Erwerb von Gütern 5.210 Gulden und für die Erbauung sowie Sanierung geistlicher und weltlicher Gebäude gab er 1.535 Gulden aus.