Als Bischof Rudolf II. von Scherenberg (1466 - 1495) an die Regierung gelangte, dauerte es noch eine gehörige Zeit, bis sich die finanzielle Lage des Hochstifts besserte. Insbesondere durch den Guldenzoll und den »Datz«, einer Abgabe in der Stadt Würzburg von Brot, Wein und anderen Getränken, verschaffte er sich jene Finanzmittel, die es ihm gestatteten, nahezu sämtliche von seinen Vorgängern verpfändeten Ämter und Orte auszulösen. Auch ihm blieb freilich die Verleihung hochstiftischen Hab und Guts zum Zwecke der Geldbeschaffung nicht erspart. So belehnte er 1466 den Claus von Retersbach u.a. mit einem bede- und zehntfreien Burggut zu Rothenfels'", das 1471 an Johann Mertin und seine Ehefrau Dorothea überging'". Plötzlich aber mehren sich die Anzeigen dafür, daß Bischof Rudolf II. von Scherenberg den Rückkauf von Schloß und Amt Rothenfels ins Auge gefa8t hatte. Er verschrieb nämlich 1474 dem Eyttel Voit von Rieneck 100 Gulden auf das Dorf Steinfeld, weil dieser ihm zum Rückkauf des Schlosses 2.000 Gulden geliehen hatte'". Von Fritz Freitag besorgte er sich 1474 den Betrag von 400 Gulden und verschrieb ihm auf die Bede zu Rothenfels 20 Gulden'", nach Freitags Tod 1499 1ieh der Keller Johann Merten die nämliche Summe'". Rudolf II.von Scherenberg zahlte dem Philipp Voit von Rieneck dem Älteren 9.750 Gulden zurück, die dieser mit anderen Ganerben zu Rothenfels für Schloß, Stadt und Amt Rothenfels zur Verfügung gestellt hatte'", außerdem tilgte er beim Grafen Johann III. von Wertheim 12.300 Gulden, die er ihm wegen der Lösung von Schloß, Stadt und Amt Rothenfels schuldete'" - beide Urkunden datieren vom 17. Juni 1474. Wenngleich nicht klar ist, wie sich dieser Betrag im einzelnen zusammensetzt, zeigt die Höhe der verliehenen Summe das große Interesse des Wertheimers am Rothenfelser Gebiet. Und nur wenig später erwarb Bischof Rudolf von diesem eine Reihe von Gütern und Einkünften im Amt Rothenfels um 2.250 Gulden", darunter auch den Erbhoff zu Rottenfels mit dem Lindengarten vor dem Schloß. Weitere 312 Gulden, die der Bischof an Wertheim zu entrichten hatte, kommen im November 1474 dazu"'. Mertin von Adeltzheim hatte 1479 Bischof Rudolf 4.500 Gulden geliehen und wurde dafür zum Amtmann von Rothenfels bestellt. Er sollte Schloß Rothenfels besitzen, dort wohnen, ihm sollten Türmer, Torwarte, Wächter und anderes Gesinde sowie Ehehalten, drei Reisige, Knechte und Pferde zur Verfügung stehen. Hinzu kamen ein Amtsgehalt von 100 Gulden, 10 Morgen Wiesen und weitere Rechte' '. Auch mit Dietrich und Friedrich von Bibra, Domherrn zu Regensburg bzw. Bamberg, wird eine Einigung erzielt'". Beide sagten den Bischof von jeder Schuld frei, die vom Kaufe des Schlosses und der Stadt Rothenfels herrührte. Rudolf II. von Scherenberg war neben diesen kostenaufwendigen Ablösungsgeschäften aber auch auf die Absicherung des Amtes Rothenfels nach außen bemüht. So einigte er sich mit dem Erzbischof Berthold von Mainz hinsichtlich der aufgetretenen Differenzen über das zum Schloß Rothenfels gehörige Holz im Spessart, über den Wildbann zwischen Main und Tauber gegen (Tauber)bischofsheim und über das teilweise dem Kloster Neustadt am Main gehörige Fischwasser in der Lohr. Die vorerwähnten Verpfändungen an Johann Mertin, Keller und Zentgraf zu Rothenfels, und seine Ehefrau lösten sich in der Weise, daß beide all ihre Güter und Besitzungen dem Stift Würzburg vermachten, mit Ausnahme eines kleinen Teiles, den sie für sich auf Lebenszeit noch vorbehalten wollten'". Es wird damit deutlich, mit welcher Zielstrebigkeit Rudolf II. von Scherenberg den Rückkauf von Burg, Stadt und Amt Rothenfels betrieb. Mit ihm war ein weitgehendes Ende der Verpfändungspolitik eingetreten. Nunmehr war es auch angebracht, ein umfassendes Verzeichnis der Einkünfte der hochstiftischen Ämter anzulegen, was 1474 oder kurz danach geschah: Das Salbuch 1 des Staatsarchivs Würzburg hält die Einnahmen von 18 hochstiftischen Ämtern fest. Dieses Salbuch erfuhr durch Dieter Rödel eine eingehende Untersuchung'". Bei Fries'" wird die Summe, die für den Rückerwerb aufgewendet werden mußte, mit 32.000 Gulden angegeben. Zeissner'" errechnet einschließlich eines Kaufgeschäftes von 2.250 Gulden einen Betrag von rund 24.612 Gulden. Das bedeutet, die Fries'sche Summe ist merklich höher. Man muß, will man große Übertreibungen bei Fries außer Betracht lassen, davon ausgehen, daß er sich mehr am tatsächlichen Wert des Amtes orientierte, während Zeissner die gezahlten Pfandkredite ermittelte". Eine Bestätigung erfährt dies durch die Arbeit von Rödel'". Seinen Untersuchungen zufolge erbrachte das Amt Rothenfels jährlich 1.590 Gulden an Ertrag. Nimmt man die von Fries überlieferte Rückkaufsumme von 32.000 Gulden und legt man den damals üblichen Zinssatz von 5% zugrunde, ergäbe sich ein Ertrag von 1.600 Gulden. Damit liegt der von Fries berichtete Betrag sehr nahe am tatsächlichen Amtswert.