1401, Bischof Johann von Würzburg vereinigt sich mit dem Abt von Fulda, um die Burg Sodenberg zu zerstören

Bischof Gerhard hatte das den Edlen von Thüngen gehörige Raubschloß Sodenberg oder Kilianstein erobert und den Herren von Hutten und dem Grafen Thomas von Rieneck überlassen. Mit letzterem fand sich der Bischof ab, indem er sich von ihm 180 Gulden verschreiben ließ. Nun vereinigten sich Würzburg und Fulda, um diese Burg »auf eigene Kosten vom Boden aus abzubrechen und gänzlich zerstören zu lassen«. Beide Fürsten verboten auch durch Brief und Siegel, daß niemand ohne ihrer oder ihrer Nachfolger Bewilligung die Burg wieder aufbauen dürfte.

 Bischof Johann schreibt eine allgemeine Datz aus und belagert Weyhers

Am 29. 9. 1401 schrieb Bischof Johann eine allgemeine Datz (Abgabe) aus und zwar auf fünf Jahre für alle Einwohner des Bistums, gleich ob geistlichen oder weltlichen Standes, Christen oder Juden. Die Herren Thomas, Peter, Hans, Hermann der Altere und Hermann der Jüngere von Weyhers, genannt von Ebersberg, hatten damals wegen einer Schuldforderung das Stift Würzburg befehdet und wurden vom Bischof in ihrer Burg belagert. Sie ergaben sich und baten den Bischof um Gnade. Sie erhielten ihre Burg als Lehen des Stiftes wieder. Die Rauf - und Streitlust des damaligen Adels beweist ein 1403 zu Darmstadt abgehaltenes Turnier, wo die anwesenden Hessen und Franken aus dem Spiel Ernst machten. Hans Sachs, der Nürnberger Schuster und Poet, dichtete :

»Zu Darmstadt in den Schranken
Blieben neun Hessen, siebzehn Franken ...«

 Wie die Edlen von Thüngen das Stift vielfach beschädigten

Das Interesse des Würzburger Bischofs wandte sich nun wieder dem noch nicht eroberten Reußenberg zu. Die von Thüngen hatten sich immer noch geweigert, die Reußenburg dem Stift zu öffnen. Auf einer Versammlung der fränkischen Grafen, Ritter und Herren beklagte sich der Landesherr öffentlich über das Benehmen der Herren von Thüngen, wie sie in seinem Hoheitsgebiet geistliche und weltliche Untertanen gefangen nehmen würden, das Land plünderten und beraubten und sogar mordeten. Alle Verbrecher des Landes flüchteten zu ihnen und würden dort Unterschlupf finden. Die Herren von Thüngen erwiderten, die Bischöfe von Würzburg hätten ihr Versprechen nicht gehalten, sie zu beschützen und hätten sie sogar bekriegt, sie hätten also gezwungenermaßen gehandelt und man könnte ihnen als redliche Adelige keine Vorwürfe machen. Mehrere Mitglieder der Versammlung versuchten, die beiden Parteien zu versöhnen, jedoch ohne Erfolg. Nun schrieb Dietz von Thüngen der ältere dem Bischof eine Fehde zu und überfiel und plünderte zusammen mit dem Burggrafen Johann von Nürnberg das Dorf Retzbach und nahm mehrere Einwohner gefangen. Bischof Adolph von Mainz wurde von beiden Seiten als Schiedsrichter anerkannt, als zweiter Mittler kam Friedrich von Nürnberg dazu. Beide Vermittler übergaben dem von Thüngen folgenden Schiedsspruch: »Dietz soll alle Gefangenen von Retzbach freigeben und ihnen die geraubte Habe wieder ersetzen und den armen Leuten innerhalb eines Monats 200 Gulden zahlen. Hierfür sollten seine Söhne Dietz der Jüngere und Fritz Bürgen sein.« Hiermit wurde die Fehde am Sankt Kilianstag 1416 vorerst beendigt.